11.9.2012

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11.9.2012

Bundesgesetz über die Ästhetischen Operationen - ÄsthOpG

Ab 1. Jänner 2013 wird das neue ÄsthOp Gesetz in Kraft treten. Es wurde schon vom Nationalrat beschlossen.
Es gilt nur für ästhetische Operationen und Behandlungen ohne medizinische Indikation.


Kolleginnen und Kollegen, die solche Operationen durchführen wird dringend geraten, sich das Gesetz und die Erläuterungen dazu genau durchzulesen, da einige Verpflichtungen damit verbunden sind.


Weitere Informationen finden Sie unter: "Mitteilungen an die Mitglieder - Gesetzliche Regelungen" oder "ARGE plastische/rekonstruktive Operationen"