FA-Ausbildung, FA-Prüfung

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Facharztprüfung

Die HNO-Facharztprüfung findet einmal jährlich Mitte November in Wien statt.
Nächste Termine:

Freitag, 15. November 2024 (Anmeldeschluss: 15.08.2024)
Freitag, 14. November 2025 (Anmeldeschluss: 14.08.2025)
Genauer Ort und weitere Details folgen

Prüfungsmethode:
Strukturierte mündliche Prüfung.
Acht Fallbeispiele aus dem gesamten Fachgebiet, dazu jeweils sechs bis zwölf Fragen.

Bestehensgrenze:
Um die Prüfung zu bestehen, müssen sechs von acht Fallbeispielen positiv bewertet sein und 75 % der Gesamtpunkteanzahl erreicht werden.

Prüfungsablauf:
Die Kandidat:innen werden in Gruppen gestaffelt eingeladen und von der Prüfungsaufsicht registriert (Überprüfung der Identität anhand eines Lichtbildausweises).
Die Kandidat:innen werden gebeten elektronische Geräte und Mobiltelefone während der Prüfung auszuschalten und erhalten Klebeetiketten mit ihrer zugewiesenen Kandidat:innennummer.
Nach Austeilen der schriftlichen Prüfungsunterlagen (Fallbeispiele) haben die Kandidat:innen eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten.
Geprüft wird an jeweils acht Stationen mit je einem/einer Prüfer:in.
Die Prüfungsfragen werden durch Bilder, Videos und weiterführende Zwischeninformationen ergänzt.
Für die Beantwortung eines Fallbeispieles stehen 12 Minuten zur Verfügung, anschließend wechseln die Kandidat:innen zur nächsten Prüfungsstation.
Während der Prüfung wird mittels Beamer ein digitaler Zeitmesser angezeigt. 

Auswertung:
Die Beurteilung der Antworten der Kandidat:innen erfolgt anhand des vorgegebenen Antwortschlüssels.
Die erreichten Punkte pro Kandidat:in werden von den Prüferteams in der Prüfungsunterlage eingetragen.
Die Auswertung erfolgte durch die Akademie und den Vorsitzenden des fachspezifischen Prüfungsausschusses.
Die Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Akademie.

Ergebnismitteilung:
Die Ergebnisse werden den Kandidat:innen im Anschluss an die Prüfung vor Ort mündlich bekannt gegeben.
Die schriftliche Ergebnismitteilung erfolgt dann nach einigen Wochen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Facharztprüfung ist der Nachweis von 44 anrechenbaren Ausbildungsmonaten zum Anmeldeschluss. 
ÖÄK Facharztprüfung Anmeldung und weitere Detailinformationen unter:
https://www.arztakademie.at/pruefungen/oeaek-facharztpruefung

Kontakt Facharztprüfung:

Stefan Hiller

Österreichische Akademie der Ärzte
Walcherstraße 11/23
1020 Wien
Österreich
Tel: +43 (1) 512 63 83 - DW 21
Fax: +43 (0)1 - 512 63 83 30210
s.hiller©arztakademie.at

Kostenzuschuss FA-Prüfung

Im Rahmen der Vorstandssitzung der Österr. HNO-Gesellschaft am 27.2.2009 wurde der Beschluss gefasst, künftig ordentlichen Mitgliedern, die zur Facharztprüfung antreten, einen Zuschuss für die Prüfungsgebühr zu gewähren.

Dieser Zuschuss wird jedes Jahr neu festgesetzt und beläuft sich für das Jahr 2023 auf 50%.

Bei der Vorstandssitzung am 15.1.2010 wurde beschlossen, den Zuschuss in Zukunft auch jenen zu gewähren, die zum Datum der Prüfung noch kein ordentliches Mitglied sind, jedoch bereits einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt haben.

Voraussetzungen

  • Antragstellung kann bis zu einem Jahr nach Ablegen der Prüfung erfolgen
  • Antragsteller*in muss zum Datum der Prüfung einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Gesellschaft gestellt haben.

Einzureichende Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie der Zahlungsbestätigung der Prüfungsgebühren

Die Unterlagen bitte über dieses Formular einreichen.

 

 

Förderung von Fortbildung

Das Budget für die Förderung von Fortbildung für das kommende Jahr wurde auf 40.000€ angehoben.

Folgende Voraussetzungen bestehen weiterhin bzw. wurden ergänzt:
Ab der kommenden Periode 2021/2022 wird die Förderung auf 1.000€ pro Ansuchenden (Assistent/in und Erweiterung auf Fachärzte und Fachärztinnen im 1.+2. Jahr) angehoben.

Voraussetzungen:

  • Antragstellung kann von Beginn der FA-Ausbildung bis max. zwei Jahre nach der FA-Prüfung erfolgen. Der maximale Förderbetrag ist auf EUR 1000,- pro Jahr begrenzt (Kurskosten exklusive Reise- und Übernachtungskosten) (Stand November 2021).
  • Ordentliche Mitgliedschaft der HNO-Gesellschaft (bzw. zum Datum der Fortbildung muss zumindest ein Antrag auf Mitgliedschaft vorliegen)

Einzureichende Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Teilnahmebestätigung
  • Zahlungsbestätigung der Kurskosten
  • Bestätigung der Abteilungsleitung, dass der/die Antragssteller*in vom Dienstgeber keine finanzielle Unterstützung erhielt.

Die Unterlagen sind in folgendem online Formular hochzuladen. 

Postgraduelle Ausbildung

Spezialisierung Allergologie

In der ÖÄK wurde beschlossen, eine Möglichkeit zur Spezialisierung in Allergologie zu schaffen. Die HNO wird für diese kommende Spezialisierung ein Quellfach sein, so dass es Kolleginnen und Kollegen in Zukunft möglich sein wird, diese Spezialisierung zu erwerben.

Festzuhalten ist, dass die allergologische Diagnostik und Therapie bereits jetzt einen integralen Bestandteil der HNO Heilkunde darstellen, wie das ja auch im Rasterzeugnis zur HNO Ausbildung abgebildet ist. Die derzeitige Praxis der HNO fachärztlichen Allergologie inkl.Indikationsstellung und Durchführung von Hyposensibilisierungsbehandlungen bleibt unverändert bestehen. Eine Spezialisierung dient der vertieften Weiterbildung in allen Formen der Allergologie und wird über Rotationen und Austausch mit dermatologischen, lungenfachärztlichen und kinderfachärztlichen Zentren stattfinden.
Die genauen Voraussetzungen für die Spezialisierung in Allergologie werden nach Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse in den Gremien der ÖÄK und des Gesundheitsministeriums auf der Homepage der ÖÄK sowie der Homepage der österreichischen HNO Gesellschaft veröffentlicht.

Hier finden Sie die Voraussetzungen für die Spezialisierungen Phoniatrie, Schlafmedizin, Psychosomatik, Allergologie: https://www.aerztekammer.at/spezialisierungen

 

Spezialisierung Schlafmedizin

Weiters ist es auch möglich, für die Spezialisierung in Schlafmedizin einzureichen. Neben der HNO sind hier noch Fächer wie Innere Medizin, Neurologie und Pädiatrie vertreten. Es gelten hier Übergangsbestimmungen noch bis 31.12.2028.

Nötige Unterlagen (Bestätigung über die Tätigkeit in einem Schlaflabor, Anzahl der PSG und PG Untersuchungen, Schlafanamnesen etc. finden Sie unter dem Formular für die Spezialisierung Schlafmedizin.

https://www.aerztekammer.at/spezialisierungen