Die Arbeitsgemeinschaft wurde beim Österreichischen HNO-Kongress in Innsbruck am 12. September 2007 gegründet.
Die Arbeitsgemeinschaft soll nicht nur den beeideten Gerichts-Sachverständigen (SV) und den ständig bestellten SV bei den Unfallversicherungsanstalten oder Invalidenämtern, sondern allen Mitgliedern der HNO-Gesellschaft zur Verfügung stehen, weil jede(r) zur selbstständigen Berufsausübung zugelassene HNO-Fachärztin/Facharzt berechtigt ist Gutachten zu erstellen.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sollen Konzepte für eine einheitliche qualitative und quantitative Bewertung von Körperschäden im HNO-Bereich und für Schäden, die Sinnesorgane betreffen, ausarbeiten. Keinesfalls ist beabsichtigt ein Gremium zu schaffen, welches Vorschriften in der Gutachtertätigkeit erstellt.
Die ARGE organisiert regelmäßige Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion von Detailfragen bzw. Problemen, die im Rahmen der Gutachtertätigkeit häufig auftreten.
Es besteht ein enger Kontakt und Erfahrungsaustausch mit der Gutachter-Arbeitsgemeinschaft der Deutschen HNO-Gesellschaft (Vorsitzender: Prof. Dr. Tillmann Brusis, Köln).
Fixpunkte sind Sitzungen im Rahmen der jährlichen HNO-Kongresse im September und der Salzburger HNO-Tage im April jeden Jahres.