Die Arbeitsgemeinschaft wurde beim Österreichischen HNO-Kongress in Innsbruck am 12. September 2007 gegründet.
Die Arbeitsgemeinschaft soll nicht nur den beeideten Gerichts-Sachverständigen (SV) und den ständig bestellten SV bei den Unfallversicherungsanstalten oder Invalidenämtern, sondern allen Mitgliedern der HNO-Gesellschaft zur Verfügung stehen, weil jede(r) zur selbstständigen Berufsausübung zugelassene HNO-Fachärztin/Facharzt berechtigt ist Gutachten zu erstellen.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sollen Konzepte für eine einheitliche qualitative und quantitative Bewertung von Körperschäden im HNO-Bereich und für Schäden, die Sinnesorgane betreffen, ausarbeiten. Keinesfalls ist beabsichtigt ein Gremium zu schaffen, welches Vorschriften in der Gutachtertätigkeit erstellt.